Denkmalpflege des Kantons Luzern
Die Kantonale Denkmalpflege erforscht, schützt und pflegt Baudenkmäler und ihre Ausstattung, historische Gärten, technikgeschichtliche Anlagen, Baugruppen und Ortsbilder aus der Zeit des frühen Mittelalters bis in die jüngste Vergangenheit.
Die Kantonale Denkmalpflege verfügt über eine breite Erfahrung im Umgang mit Denkmälern. Sie bietet Eigentümern, Architekten, Restauratorinnen, Handwerkern und Gemeinden fachliche Beratung an und unterstützt sie bei der Erarbeitung kreativer Lösungen, damit Denkmäler erhalten und angemessen weiter genutzt werden können.
Bei ihrer Arbeit stützt sie sich auf internationale Chartas und auf die von der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege verfassten Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz. Diese enthalten die fachlich anerkannten Grundsätze zum Umgang mit dem baulichen Erbe.
Besonders schutzwürdige Denkmäler werden ins kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen und damit unter Schutz gestellt. Die Unterschutzstellung dient der langfristigen Erhaltung von Denkmälern. Mit dem Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler von 1960 wurden die Grundlagen dazu geschaffen.
Die Erhaltung und Pflege von Denkmälern liegt im öffentlichen Interesse. Der Kanton unterstützt deshalb Eigentümer, Private und Institutionen bei denkmalpflegerischen Massnahmen mit finanziellen Beiträgen. An die Kosten der fachgerechten Erhaltung und Restaurierung von Denkmälern leistet der Kanton im Rahmen der verfügbaren Mittel finanzielle Beiträge, soweit sie die ordentlichen Unterhaltskosten übersteigen.
Informations
Denkmalpflege und Archäologie
Libellenrain 15
6002 Luzern
Telefon: +41 41 228 53 05